Auslandseinsätze
Die Anwendung militärischer Gewalt ist unabhängig vom Ziel immer ein großes Übel und muss, wenn irgend möglich, ver- mieden werden. uns GRÜNEN fiel es in der Vergangenheit nicht leicht anzuerkennen, dass es Situationen gibt, in denen zur Eindämmung von Gewalt und zur kollektiven friedenssi- cherung der Einsatz von Militär geboten sein kann. Wir haben in unserer Partei darüber lange und intensiv diskutiert, aus den Erfahrungen mit Militäreinsätzen gelernt und um die Bedin- gungen gerungen, unter denen ein Auslandseinsatz der Bun- deswehr verantwortbar sein kann. Der Einsatz von Streitkräften ist nur zu rechtfertigen, wenn er als äußerstes Mittel im Rah- men der uN-Charta völkerrechtlich legal, vom Gesamtansatz her aussichtsreich und hinsichtlich der Risiken verantwortbar ist. Öffentliche Begründungen und tatsächliche Beweggrün- de müssen übereinstimmen. für jeden Auslandseinsatz muss es ein völkerrechtliches und parlamentarisches Mandat, klare Einsatzregeln und die Einbettung in eine politische Konfliktlö- sung und friedenskonsolidierung geben. Die politischen Ziele müssen klar definiert, realistisch und überprüfbar sein. Aus- landseinsätze dienen der Politikunterstützung und dürfen nicht zum Politikersatz werden. Sie sollen nicht ein spezifisches Ge- sellschaftssystem überstülpen. Das handeln von Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen muss vorbehaltlos an die Grund- und Menschenrechte gebunden sein. Wir wollen die parlamentarische Kontrolle für Einsätze ausbauen und stär- ken. Angesichts der Vernachlässigung der zivilen Dimension von Krisenengagements wollen wir bei Bundestagsmandaten zu Auslandseinsätzen, dass die notwendigen zivilen Aufga- ben und fähigkeiten mit beschlossen werden. für geheimhal- tungsbedürftige Einsätze benötigt der Bundestag bessere Kon- trollrechte. Die Militärbasen ausländischer Streitkräfte dürfen ausschließlich im Sinne des Völkerrechts genutzt werden.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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