Vorgeschlagene Änderungen für "Auslandseinsätze"

Originalversion

Die Anwendung militärischer Gewalt ist unabhängig vom Ziel immer ein großes Übel und muss, wenn irgend möglich, ver- mieden werden. uns GRÜNEN fiel es in der Vergangenheit nicht leicht anzuerkennen, dass es Situationen gibt, in denen zur Eindämmung von Gewalt und zur kollektiven friedenssi- cherung der Einsatz von Militär geboten sein kann. Wir haben in unserer Partei darüber lange und intensiv diskutiert, aus den Erfahrungen mit Militäreinsätzen gelernt und um die Bedin- gungen gerungen, unter denen ein Auslandseinsatz der Bun- deswehr verantwortbar sein kann. Der Einsatz von Streitkräften ist nur zu rechtfertigen, wenn er als äußerstes Mittel im Rah- men der uN-Charta völkerrechtlich legal, vom Gesamtansatz her aussichtsreich und hinsichtlich der Risiken verantwortbar ist. Öffentliche Begründungen und tatsächliche Beweggrün- de müssen übereinstimmen. für jeden Auslandseinsatz muss es ein völkerrechtliches und parlamentarisches Mandat, klare Einsatzregeln und die Einbettung in eine politische Konfliktlö- sung und friedenskonsolidierung geben. Die politischen Ziele müssen klar definiert, realistisch und überprüfbar sein. Aus- landseinsätze dienen der Politikunterstützung und dürfen nicht zum Politikersatz werden. Sie sollen nicht ein spezifisches Ge- sellschaftssystem überstülpen. Das handeln von Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen muss vorbehaltlos an die Grund- und Menschenrechte gebunden sein. Wir wollen die parlamentarische Kontrolle für Einsätze ausbauen und stär- ken. Angesichts der Vernachlässigung der zivilen Dimension von Krisenengagements wollen wir bei Bundestagsmandaten zu Auslandseinsätzen, dass die notwendigen zivilen Aufga- ben und fähigkeiten mit beschlossen werden. für geheimhal- tungsbedürftige Einsätze benötigt der Bundestag bessere Kon- trollrechte. Die Militärbasen ausländischer Streitkräfte dürfen ausschließlich im Sinne des Völkerrechts genutzt werden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die Anwendung militärischer Gewalt ist unabhängig vom Ziel
2 immer ein großes Übel und muss, wenn irgend möglich, ver-
3 mieden werden. uns GRÜNEN fiel es in der Vergangenheit nicht
4 leicht anzuerkennen, dass es Situationen gibt, in denen zur
5 Eindämmung von Gewalt und zur kollektiven friedenssi-
6 cherung der Einsatz von Militär geboten sein kann. Wir haben
7 in unserer Partei darüber lange und intensiv diskutiert, aus
8 den Erfahrungen mit Militäreinsätzen gelernt und um die
9 Bedin- gungen gerungen, unter denen ein Auslandseinsatz der
10 Bun- deswehr verantwortbar sein kann. Der Einsatz von
11 Streitkräften ist nur zu rechtfertigen, wenn er als
12 äußerstes Mittel im Rah- men der uN-Charta völkerrechtlich
13 legal, vom Gesamtansatz her aussichtsreich und hinsichtlich
14 der Risiken verantwortbar ist. Öffentliche Begründungen und
15 tatsächliche Beweggrün- de müssen übereinstimmen. für jeden
16 Auslandseinsatz muss es ein völkerrechtliches und
17 parlamentarisches Mandat, klare Einsatzregeln und die
18 Einbettung in eine politische Konfliktlö- sung und
19 friedenskonsolidierung geben. Die politischen Ziele müssen
20 klar definiert, realistisch und überprüfbar sein. Aus-
21 landseinsätze dienen der Politikunterstützung und dürfen
22 nicht zum Politikersatz werden. Sie sollen nicht ein
23 spezifisches Ge- sellschaftssystem überstülpen. Das handeln
24 von Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen muss
25 vorbehaltlos an die Grund- und Menschenrechte gebunden sein.
26 Wir wollen die parlamentarische Kontrolle für Einsätze
27 ausbauen und stär- ken. Angesichts der Vernachlässigung der
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30 notwendigen zivilen Aufga- ben und fähigkeiten mit
31 beschlossen werden. für geheimhal- tungsbedürftige Einsätze
32 benötigt der Bundestag bessere Kon- trollrechte. Die
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34 ausschließlich im Sinne des Völkerrechts genutzt werden.

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